08.07.08

Die glorreichen Sieben – goldene Regeln für Domains

Was Sie bei der Wahl und Registrierung Ihrer Wunschdomain beachten sollten, damit es nicht zu juristischen Schwierigkeiten kommt.   Sie haben eine tolle Idee für einen Domainnamen und wollen diesen registrieren lassen? Dann sollten Sie vorab den Namen anhand der sieben goldenen Regeln für Domains überprüfen. Ganz frei in der Namensgebung sind Sie nicht und ein Streitwert um 50.000 Euro keine Seltenheit. Selbst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann schon über 500 Euro kosten. Das sollten Sie vermeiden.

Beachten Sie deshalb die sieben goldenen Domainregeln:

  1. Keine Marken und Namen von Unternehmen
    Registrieren Sie keinen Namen der einer geschützten Marke entspricht. Auch Kombinationen die eine Marke oder einen Unternehmensnamen enthalten, sollten sie meiden. Lassen Sie besser die Finger von milka.de und auch von mercedes-benz.com. Selbst, wenn dies Ihr richtiger Name sein sollte.
  2. Keine Namen von Prominenten
    Sie wollen eine Fanseite gründen und diese auch unter dem Namen Ihres Idols laufen lassen? Nehmen Sie lieber Kontakt mit dem Star auf und holen Sie sich die Erlaubnis ein. Denn auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz. Ebenfalls geschützt ist der Name Ihres Nachbarn. Vorsicht also bei „scherzhaften“ Websites für Ihren geschätzten Nachbarn.
  3. Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software usw.
    Ähnlich wie Marken und Namen sind auch Werktitel geschützt. Da aber die Vielzahl der Werktitel – also Namen von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software – einen Überblick kaum möglich macht, sind  nur die mit hohem Bekanntheitsgrad geschützt. Verzichten sollen Sie aber besser auf bild-zeitung.de, wordperfect.com, starwars-online.net und co.
  4. Keine Städtenamen und KFZ-Kennzeichen
    Registrieren Sie keine Städte- oder Gemeindenamen. Dieses Recht steht nur den jeweiligen Kommunen zu. Dies gilt nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top-Level-Domains wie org., net. oder at.  Gleiches gilt nach den Richtlinien des DE-NIC auch für KFZ-Kennzeichen.
  5. Keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen
    Vorsicht ist auch bei Namen geboten, die die Allgemeinheit an staatliche Einrichtungen erinnern kann. So geht der Staat selbst gegen Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de vor.
  6. Keine Tippfehler-Domains
    Streichen Sie yehoo.de, microsaft.com und amzon.de wieder von Ihrer Domain-Wunschliste! Die Besucherzahl auf Ihrer Webseite mit Tippfehler-Domains zu erhöhen, ist kein kluger Schachzug. Denn die Rechtsprechung greift hier hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen satte Unterlassungsansprüche zu. Im Einzelfall riskieren Sie sogar hohe Schadensersatzforderungen.
  7. Handel nur mit „ungefährlichen“ Domains
    Lange Zeit herrschte bei deutschen Gerichten die Auffassung vor, dass der Handel mit Domains grundsätzlich unmoralisch sei. Inzwischen ist der Handel mit Domainnamen aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, da eine Domain als Wirtschaftsgut angesehen wird. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten nur Domains zu handeln, die keine Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzen. Das heißt: achten Sie auf die glorreichen Sieben und Sie sind auf der sicheren Seite.

Wenn Sie überprüfen wollen, ob Ihre Wunschdomain noch zu haben ist oder mit welcher Top-Level-Domain Sie den Stand Ihrer schon bestehenden Webseite verbessern, können Sie dies bei BPA.  Auf unsere Webseite bieten wir Ihnen den kostenfreien Domaincheck.